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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die Voraussetzungen der Ansprüche nach der Fluggastverordnung sind abschließend
Meta
17.02.2016
Urteil
Sachgebiet: C
Zitiervorschlag: AG Nürnberg, Urteil vom 17.02.2016, Az. 19 C 6866/15 (REWIS RS 2016, 16065)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 16065
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
5 S 1893/16 (LG Nürnberg-Fürth)
Anspruch auf Ausgleichsleistungen wegen Flugverspätung
Nichterscheinen eines eingecheckten Passagiers beim Boarding kein außergewöhnlicher Umstand
X ZR 128/11 (Bundesgerichtshof)
Fluggastrechte: Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung auf dem Anschlussflug; Transport des Reisegepäcks mit einem späteren Flug; Pflicht …
X ZR 73/16 (Bundesgerichtshof)
Fluggastrechte: Ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Flugannulierung und Ersatzflug mit einer anderen Fluggesellschaft; Ausgleichspflicht wegen Flugannulierung bei …
X ZR 115/12 (Bundesgerichtshof)
Fluggastrechte: Ausgleichsleistungsanspruch bei Versäumung eines Anschlussfluges infolge eines verspäteten Fluges und anschließender Rückkehr zum ersten …