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Kein einstweiliger Rechtsschutz (hier: Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Baugenehmigung), wenn keine Gründe mit bodenrechtlicher Relevanz vorgetragen sind
Meta
28.01.2015
Entscheidung
Sachgebiet: SN
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 28.01.2015, Az. M 9 SN 14.5621 (REWIS RS 2015, 16400)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 16400
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