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Senegal - Infektion mit Hepatitis B Virus kein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis
Meta
03.11.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 03.11.2016, Az. M 16 S 16.33342 (REWIS RS 2016, 2940)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 2940
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Inländische Fluchtalternative im Senegal vor den in der Casamance agierenden Rebellen
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag wegen Herkunft aus sicherem Herkunftsstaat
Zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis wegen Hepatits B und posttraumatischer Belastungsstörung
Aussetzung der Abschiebung bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts
Der Senegal ist ein sicherer Herkunftsstaat