Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.04.2001, Az. 5 StR 452/00

5. Strafsenat | REWIS RS 2001, 2943

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

5 StR 452/00BUNDESGERICHTSHOFBESCHLUSSvom 4. April 2001in der [X.] gewerbsmäßigen Schmuggels u. [X.] 2 -Der 5. Strafsenat des [X.] hat am 4. April 2001beschlossen:[X.] Zustimmung des [X.] wird be-züglich des Angeklagten [X.]die Verfolgung hin-sichtlich der Fälle 10 bis 17 des Urteils des [X.] vom 17. April 2000 gemäß § 154a Abs. 2 StPOauf den Vorwurf der Steuerhehlerei beschränkt.II.Die Revision des Angeklagten [X.]gegen das [X.] Urteil wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO mit [X.] als unbegründet verworfen, daß die [X.] wegen Verschleierung unrechtmäßig erlangterVermögenswerte entfallen.[X.] Revisionen der Angeklagten [X.] und [X.]ge-gen das vorbezeichnete Urteil werden nach § 349Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.[X.] Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechts-mittels zu tragen.[X.]eDie Verfahrensbeschränkung gemäß § 154a Abs. 2 StPO erfolgt [X.] auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des [X.]vom 20. September 2000 ([X.], 653). In Anbetracht der weitgehendenIdentität der in § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB und in § 374 [X.] [X.] schließt der Senat aus, daß es auf der Grundlage des geänder-- 3 -ten Schuldspruchs zu einer Festsetzung niedrigerer Einzelstrafen gekommenwäre, zumal die verhängten Strafen eher maßvoll bemessen waren.[X.] Häger [X.]

Meta

5 StR 452/00

04.04.2001

Bundesgerichtshof 5. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.04.2001, Az. 5 StR 452/00 (REWIS RS 2001, 2943)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2001, 2943

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

5 StR 336/00 (Bundesgerichtshof)


5 StR 182/03 (Bundesgerichtshof)


4 StR 1/21 (Bundesgerichtshof)

Strafzumessung bei Verurteilung wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und Herstellens kinderpornographischer Schriften: Berücksichtigung des Wertes eines als …


3 StR 452/00 (Bundesgerichtshof)


5 StR 521/03 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.