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Schlechtere wirtschaftliche Situation im zurückgewiesenem Land - kein Fall von unmenschlicher Behandlung i.S.v. Art. 3 EMRK
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19.04.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 19.04.2016, Az. M 12 K 15.31529 (REWIS RS 2016, 12750)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 12750
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Unzulässiger Asylantrag aufgrund vorheriger Gewährung internationalen und subsidiären Schutzes in Italien
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