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Keine Gruppenverfolgung der Roma in Serbien
Meta
20.10.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 20.10.2016, Az. M 17 K 16.30335 (REWIS RS 2016, 3609)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 3609
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Serbien ist ein sicherer Herkunftsstaat
Keine systematische staatliche Verfolgung gegenüber Angehörigen ethnischer Minderheiten in Serbien
Kein Abschiebungsverbot hinsichtlich Serbiens
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag eines serbischen, der Volksgruppe der Roma zugehörigen Staatsangehörigen
Einstufung Serbiens als sicherer Herkunftsstaat
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