15. Zivilsenat | REWIS RS 2014, 10055
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26.02.2014
Oberlandesgericht Hamm 15. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: W
Vorgehend: Amtsgericht Essen, 150 VI 273/11
BGB § 2358 Abs. 2, VerschG § 1 Abs. 2, VerschG § 10
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 26.02.2014, Az. 15 W 80/13 (REWIS RS 2014, 10055)
Papierfundstellen: REWIS RS 2014, 10055
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
15 W 313/14 (Oberlandesgericht Hamm)
I-3 Wx 221/17 (Oberlandesgericht Düsseldorf)
10 W 63/04 (Oberlandesgericht Hamm)
8 VI 113/22 (Amtsgericht Wipperfürth)
Feststellung des Todeszeitpunktes nach § 9 Abs. 2 und 3 VerschG
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