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Abgrenzung Boardinghouse von Wohnnutzung
Meta
12.02.2020
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 12.02.2020, Az. M 9 K 19.1799 (REWIS RS 2020, 8622)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 8622
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Abgrenzung Boardinghouse von Wohnnutzung
Beendigung der Nutzung zu Fremdenverkehrszwecken
Beendigung der Nutzung zu Fremdenverkehrszwecken
Keine Fremdbeherbergung - Boardinghouse
Zweckentfremdung von Wohnraum, Zwangsgeld, Fälligkeitsmitteilung, weiteres Zwangsgeld, Mitwirkungspflicht