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06.08.2018
Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern
Beschluss
Zitiervorschlag: Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 06.08.2018, Az. L 6 P 5/18 B PKH (REWIS RS 2018, 5103)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 5103
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Voraussetzungen für Pflegegrad 5 (Module 1 bis 6)
Gewährung von Leistungen der häuslichen Pflege nach Pflegegrad 2
L 6 P 16/18 B ER (Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern)
S 20 SO 82/19 ER (SG Nürnberg)
Pflegeleistungen nach dem SGB XII im einstweiligen Rechtsschutz
L 6 P 11/17 B ER (Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern)
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