Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 22.03.2012, Az. III ZR 140/11

III. Zivilsenat | REWIS RS 2012, 7811

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
III ZR 140/11

vom

22. März 2012

in dem Rechtsstreit

-

2

-

Der III.
Zivilsenat
des Bundesgerichtshofs
hat am 22. März 2012 durch den
Vizepräsidenten [X.] und [X.]
[X.], [X.], [X.] und Seiters

beschlossen:

Die Beschwerde des [X.] gegen die Nichtzulassung der Revi-sion in dem Urteil des 15.
Zivilsenats des [X.] vom 20.
April 2011 -
I-15 [X.] -
wird zurückgewie-sen.

Der Kläger trägt
die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§
97 Abs.
1 ZPO).

Streitwert: 26.842,82

Gründe:

Die Beschwerde hat einen Revisionszulassungsgrund (§ 543 Abs. 2 Satz
1 ZPO) nicht darzutun vermocht. Die ihren Ausführungen zu Grunde [X.] Prämisse, der im Prospekt nicht ausgewiesene Provisionsanteil sei zu-lasten der für die Wertschöpfung vorgesehenen Investitionsmittel ("[X.]") gegangen, ist mit den tatrichterlichen Feststellungen des Berufungsgerichts nicht vereinbar. Danach ist das dem Prospekt zu entnehmende Verhältnis zwi-schen den so genannten weichen Kosten und dem für die Sachinvestitionen verbleibenden Anteil des Kapitals nach dem unwidersprochen gebliebenen Vor-trag des Beklagten
eingehalten worden, so dass nur Kosten für Funktionsträger 1
-

3

-

aufgewendet worden sind, die sich im Rahmen des Prospekts gehalten haben. Die Beschwerde hat insoweit Verfahrensrügen nicht erhoben und insbesondere keinen übergangenen Sachvortrag des [X.] aufgezeigt. Das Berufungsurteil steht damit im Einklang mit der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 15. Juli 2010 -
III ZR 321/08, [X.], 1537 Rn. 36 ff; Beschlüsse vom 16.
Dezember 2010 -
III ZR 10/10, BeckRS 2011, 00113 Rn. 6 ff und vom 28.
Oktober 2010 -
III ZR 255/09, BeckRS 2010, 28213 Rn. 6 ff), die fortzuentwickeln der vorliegende Fall keine Veranlassung gibt.

Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2, 2.
Halbsatz ZPO abgesehen.

[X.]

[X.]

[X.]

[X.]
Seiters
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 28.01.2009 -
5 [X.]/06 -

O[X.], Entscheidung vom 20.04.2011 -
I-15 [X.] -

2

Meta

III ZR 140/11

22.03.2012

Bundesgerichtshof III. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 22.03.2012, Az. III ZR 140/11 (REWIS RS 2012, 7811)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 7811

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III ZR 321/08

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