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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des [X.] vom 9. März 2023 wird auf Kosten der Antragstellerin als unzulässig verworfen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 665,06 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 4 [X.], § 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen. Sie ist nicht statthaft. Weder bestimmt das Gesetz ausdrücklich, dass gegen den Beschluss des [X.] die Rechtsbeschwerde statthaft ist (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO), noch hat das [X.] die Rechtsbeschwerde zugelassen (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO). Die vom [X.] erteilte - unzutreffende - Rechtsbehelfsbelehrung enthält keine Zulassungsentscheidung. Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist im Gegensatz zu den Regelungen der Revision (§ 544 ZPO) auch nicht anfechtbar ([X.], Beschluss vom 10. Januar 2008 - [X.], [X.], 113). Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (vgl. [X.], Beschluss vom 7. März 2002 - [X.], [X.]Z 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten ([X.] 107, 395 ff).
Im Übrigen ist die Rechtsbeschwerde auch deshalb unzulässig, weil sie nicht durch einen beim [X.] zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 575 Abs. 1 Satz 1, § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO).
Schoppmeyer |
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Lohmann |
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Schultz |
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Selbmann |
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Harms |
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Meta
15.06.2023
Bundesgerichtshof 9. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZB
vorgehend LG Neuruppin, 9. März 2023, Az: 4 T 61/22
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.06.2023, Az. IX ZB 11/23 (REWIS RS 2023, 4090)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 4090
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
IX ZB 5/23 (Bundesgerichtshof)
IX ZB 27/22 (Bundesgerichtshof)
II ZB 17/23 (Bundesgerichtshof)
IX ZB 43/21 (Bundesgerichtshof)
Insolvenzantragsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die ein Ablehnungsverfahren betreffende Nichtzulassungsentscheidung; Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung
IX ZA 7/19 (Bundesgerichtshof)
Verbraucherinsolvenzverfahren: Rechtsbehelfe gegen die Versagung der Restschuldbefreiung