10. Kammer | REWIS RS 2022, 895
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03.03.2022
Verwaltungsgericht Aachen 10. Kammer
Beschluss
Sachgebiet: L
VwGO § 80 Abs 5; VwVfG NRW § 36 Abs 1; VwVfG NRW § 36 Abs 2 Nr 4; AG GlüStV NRW § 4 Abs 2 Satz 2; AG GlüStV NRW § 13 Abs 2
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 03.03.2022, Az. 10 L 356/21 (REWIS RS 2022, 895)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 895
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