VG München, Gerichtsbeschluss vom 08.11.2021, Az. M 4 K 20.31760

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Gegenstand

Asylrecht, Herkunftsland: Irak, Widerruf nach vorangegangener Negativentscheidung grundsätzlich nur noch nach Ermessen möglich, Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren nicht ausreichend für § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG, Kein Ermessen ausgeübt zu § 60 Abs. 8 Satz 3 AufenthG, Flüchtlingsanerkennung aus dem Jahr 2016 wegen nichtstaatlicher Gruppenverfolgung von Yeziden in der Provinz, Ninive, Distrikt Hellip, Vorliegen anderer Widerrufsgründe ohne Ermessensausübung des Bundesamts nicht zu prüfen


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

M 4 K 20.31760

08.11.2021

VG München

Gerichtsbeschluss

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG München, Gerichtsbeschluss vom 08.11.2021, Az. M 4 K 20.31760 (REWIS RS 2021, 1294)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 1294

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