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PDF anzeigen BUNDESGERICHTSHOF [X.]/08 vom 5. November 2008 in der Familiensache
- 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 5. November 2008 durch die Vorsitzende Richterin [X.], [X.], die Richterin [X.] sowie [X.] Dr. [X.] und [X.] beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2008 wird in den [X.] dahin berichtigt, dass auf Seite 5, 5. Zeile zu [X.]. 12 die Worte "vom Familiengericht" gestrichen werden. Hahne [X.] [X.]
[X.] Klinkhammer
Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 29.02.2008 - 1 F 599/07 - [X.], Entscheidung vom 30.04.2008 - 12 WF 921/08 -
Meta
05.11.2008
Bundesgerichtshof XII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.11.2008, Az. XII ZB 90/08 (REWIS RS 2008, 1011)
Papierfundstellen: REWIS RS 2008, 1011
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