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Nach einem Rücktritt ist für die Berechnung der Nutzungsentschädigung bei einem Pkw-Topmodell von einer Mindestlaufleistung von 300.000 Kilometern auszugehen
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27.03.2018
LG München I
Urteil
Sachgebiet: O
Zitiervorschlag: LG München I, Urteil vom 27.03.2018, Az. 11 O 532/18 (REWIS RS 2018, 11516)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 11516
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
I-22 U 149/05 (Oberlandesgericht Düsseldorf)
I-17 U 2/07 (Oberlandesgericht Düsseldorf)
I-24 U 44/05 (Oberlandesgericht Düsseldorf)
28 U 14/21 (Oberlandesgericht Köln)
VII ZR 247/21 (Bundesgerichtshof)
Deliktischer Schadensersatzanspruch bei Leasing eines vom Dieselabgasskandals betroffenen Neuwagens: Berechnung und Vorteilsausgleichung
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