1. Senat für Bußgeldsachen | REWIS RS 2022, 2380
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29.04.2022
Oberlandesgericht Köln 1. Senat für Bußgeldsachen
Beschluss
Sachgebiet: RBs
§§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 338 Ziff. 8 StPO
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 29.04.2022, Az. 1 RBs 97/22 (REWIS RS 2022, 2380)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 2380
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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