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Schlechte wirtschaftliche Lage begründet keine Verfolgung
Meta
22.04.2015
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 22.04.2015, Az. M 11 S 15.30425 (REWIS RS 2015, 12242)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 12242
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Die schlechte wirtschaftliche Lage im Kosovo begründet keine Verfolgung
Keine asylrechtsrelevante Verfolgung wegen angeblicher Bedrohung durch IS im Kosovo
Abschiebung, Abschiebungsandrohung, Abschiebungsverbot, Asylanerkennung, Kosovo, wirtschaftliche Gründe, Herkunftsland
Kein Asylanspruch für Wirtschaftsflüchtlinge
Keine Asylrecht für Wirtschaftsflüchtlinge