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Gefahr der Blutrache in Pakistan stellt kein Abschiebungsverbot dar
Meta
10.03.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 10.03.2016, Az. M 23 K 14.30743 (REWIS RS 2016, 14688)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 14688
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt in Pakistan
In Pakistan liegt kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt vor
Bestehende inländische Fluchtalternative in Pakistan
Kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt in Pakistan - interne Fluchtalternative
Interner Schutz in den Städten Pakistans vor Verfolgung durch die Taliban
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