1. Senat für Bußgeldsachen | REWIS RS 2014, 9236
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20.08.2014
Oberlandesgericht Hamm 1. Senat für Bußgeldsachen
Beschluss
Sachgebiet: RBs
Vorgehend: Amtsgericht Dortmund, 607 OWi 7/14
StPO § 273 Abs. 2, StPO § 273 Abs. 3, StPO § 274
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 20.08.2014, Az. 1 RBs 122/14 (REWIS RS 2014, 9236)
Papierfundstellen: REWIS RS 2014, 9236
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