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Ablehnung der Anerkennung als Asylberechtigter - Sicherer Drittstaat
Meta
06.06.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 06.06.2016, Az. M 5 S 16.30528 (REWIS RS 2016, 10502)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 10502
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Asylberechtigung - Einreise über sicheren Drittstaat
Kein Anspruch auf Asylanerkennung wegen Einreise aus sicherem Drittstaat
Kein Anspruch auf Asylanerkennung wegen Einreise aus sicherem Drittstaat
Kein Anspruch auf Asylanerkennung wegen Einreise aus sicherem Drittstaat und mangels aktueller Verfolgung
Einreise auf dem Landweg