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Haftungsumfang des § 826 BGB - Darlegung negativer Tatsachen
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23.11.2018
LG München I
Urteil
Sachgebiet: O
Zitiervorschlag: LG München I, Urteil vom 23.11.2018, Az. 37 O 6706/18 (REWIS RS 2018, 1268)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 1268
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
37 O 6706/18 (Landgericht München II)
Schadensersatz, Annahmeverzug, Software, Fahrzeug, Minderung, Abgasskandal, Merkantiler Minderwert
Sittenwidrige Täuschung über Einhaltung der Abgasnorm bei einem Dieselfahrzeug
Schadensersatzanspruch für ein Dieselfahrzeug mit einer Abschalteinrichtung - Haftung für Anlageprospekte
Kein Schadensersatz für ein Fahrzeug mit "Schummelsoftware" (hier: "durchaus außergewöhnlicher" Sachvortrag)