15. Zivilsenat | REWIS RS 2014, 9317
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01.08.2014
Oberlandesgericht Hamm 15. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: W
Vorgehend: Amtsgericht Meinerzhagen, ME-2101-6
GBO § 35 Abs. 1 S. 2; BGB § 2229 Abs. 4
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 01.08.2014, Az. 15 W 427/13 (REWIS RS 2014, 9317)
Papierfundstellen: REWIS RS 2014, 9317
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