Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 01.08.2014, Az. 15 W 427/13

15. Zivilsenat | REWIS RS 2014, 9317

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15 W 427/13

01.08.2014

Oberlandesgericht Hamm 15. Zivilsenat

Beschluss

Sachgebiet: W

Vorgehend: Amtsgericht Meinerzhagen, ME-2101-6

GBO § 35 Abs. 1 S. 2; BGB § 2229 Abs. 4

Zitier­vorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 01.08.2014, Az. 15 W 427/13 (REWIS RS 2014, 9317)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2014, 9317

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