Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.11.2013, Az. EnVR 37/12

Kartellsenat | REWIS RS 2013, 1253

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen


BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
En[X.]R
37/12
vom
12. November 2013
in der energiewirtschaftsrechtlichen [X.]erwaltungssache

-
2 -
Der Kartellsenat des [X.] hat durch den Präsidenten des [X.] Prof.
Dr.
Tolksdorf sowie [X.] Dr.
Strohn, Dr.
Kirchhoff, Dr.
Grüneberg
und Dr.
Deichfuß
am 12.
November 2013
beschlossen:
Die Gerichtskosten des Beschwerde-
und des Rechtsbeschwerdever-fahrens trägt die Beschwerdegegnerin. Eine Erstattung der notwendi-gen Auslagen findet nicht statt.

Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 50.000

festge-setzt. Im Übrigen verbleibt es bei der Wertfestsetzung des Beschwer-degerichts.

-
3 -
Gründe:
Nachdem das Beschwerdeverfahren durch die übereinstimmenden Erledi-gungserklärungen zum Abschluss gebracht worden
ist, hat der
Senat über die Kos-ten des Beschwerde-
und Rechtsbeschwerdeverfahrens zu entscheiden (vgl. [X.], Beschluss vom 18.
Oktober 2011
-
K[X.]R 35/08, WuW/E
DE-R
3465 Rn.
3 mwN). Die Kostenentscheidung beruht auf §
90 Satz
1 EnWG. Die Gerichtskosten sowie die Kosten der Beschwerdeführerin und der
Beschwerdegegnerin
sind gemäß deren übereinstimmendem Antrag zu verteilen.
In Übereinstimmung mit dem Beschwerdegericht wird der Wert des [X.] auf 50.000

festgesetzt.
Tolksdorf
Strohn
Kirchhoff

Grüneberg
Deichfuß
[X.]orinstanz:
[X.], Entscheidung vom 06.06.2012 -
[X.]I-3 Kart 290/07 ([X.]) -

1
2

Meta

EnVR 37/12

12.11.2013

Bundesgerichtshof Kartellsenat

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.11.2013, Az. EnVR 37/12 (REWIS RS 2013, 1253)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 1253

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.