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Kosovo ist ein sicherer Herkunftsstaat
Meta
31.03.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 31.03.2016, Az. M 5 S 16.30536 (REWIS RS 2016, 13711)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 13711
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag einer Familie aus dem Kosovo
Erfolgloser Antrag gegen eine Abschiebungsanordnung wegen offensichtlicher Unbegründetheit
Wirtschaftliche Gründe kein Abschiebungshindernis - Kosovo
Kein Anspruch auf Asylanerkennung wegen Einreise aus sicherem Drittstaat