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(Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG und § 8a KStG ist nicht verfassungswidrig - Keine Verfahrensruhe nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO)
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02.03.2015
Gerichtsbeschluss
Zitiervorschlag: FG München, Gerichtsbeschluss vom 02.03.2015, Az. 7 K 2372/13 (REWIS RS 2015, 14674)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 14674
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(Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG und § 8a KStG ist nicht verfassungswidrig - Keine Verfahrensruhe …
Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke: Untergang des Zinsvortrags durch Verschmelzung
(Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke)
(Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke)
(Verfassungsmäßigkeit der Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG und § 8a KStG)
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