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Unbegründeter Eilantrag gegen Ablehnung des Asylbegehrens - Albanien ist sicherer Herkunftsstaat
Meta
19.08.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 19.08.2016, Az. M 16 S 16.31367 (REWIS RS 2016, 6528)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 6528
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein Eilrechtsschutz gegen Abschiebung nach Albanien als sicheren Herkunftsstaat
Für potentielle Blutracheopfer sind in Albanien inländische Fluchtalternativen vorhanden
Albanien ist ein sicherer Herkunftsstaat
Einstufung Albaniens als sicherer Herkunftsstaat
Erfolgloser Eilantrag eines minderjährigen albanischen Staatsangehörigen gegen die Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet