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Systematische Schwachstellen im Asylverfahren in Norwegen
Meta
30.09.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 30.09.2016, Az. M 8 S 16.50315 (REWIS RS 2016, 4561)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 4561
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Erfolgreicher Eilantrag gegen Abschiebung nach Norwegen im Rahmen des Dublin-Verfahrens
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Norwegen
Keine systemischen Mängel des norwegischen Asylsystems
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und/oder der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Norwegen
Rechtmäßige Abschiebungsanordnung in den für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat Norwegen