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26.10.2018
Urteil
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 26.10.2018, Az. 2 A 154/17 (REWIS RS 2018, 2375)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 2375
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Angehörigen der Ahmadiyya aus Pakistan
Flüchtlingseigenschaft und der subsidiäre Schutzstatus für einen Pakistanischen Staatsangehörigen punjabischer Volkszugehörigkeit
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Pakistan, Qualifikationsrichtlinie, Verfolgung, Religionsfreiheit, Verzicht auf die Glaubensbetätigung, Ahmadiyya-Gemeinde, Abschiebungsandrohung, Abschiebungsverbot, Ahmadi
Keine Anerkennung eines pakistanischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter
Interne Schutzalternative für Ahmadis ohne überregionale Bekanntheit