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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
I ZR 134/10
vom
21. Dezember 2011
in dem Rechtsstreit
-
2
-
Der I.
Zivilsenat des [X.] hat am 21.
Dezember 2011
durch [X.] Dr.
Bornkamm
und die Richter Prof. Dr.
Büscher, Dr.
Schaffert, Dr.
Koch und Dr.
Löffler
beschlossen:
Das Senatsurteil vom 17.
August 2011 wird gemäß §
319 Abs.
1 ZPO im zweiten Absatz des Tenors dahin berichtigt, dass dort zwischen die Wörter "verurteilt," und "im geschäftlichen Verkehr" die Wörter "es zu unterlassen," eingefügt werden.
Bornkamm
Büscher
Schaffert
Koch
Löffler
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 27.11.2009 -
21 [X.]/09 KfH -
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.07.2010 -
2 U 96/09 -
Meta
21.12.2011
Bundesgerichtshof I. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.12.2011, Az. I ZR 134/10 (REWIS RS 2011, 126)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 126
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