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20.06.2018
Urteil
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht München, Urteil vom 20.06.2018, Az. M 9 K 17.3942 (REWIS RS 2018, 7491)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 7491
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
M 8 K 17.1621 (Verwaltungsgericht München)
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Berücksichtigung der Interessen des Eigentümers bei der Entscheidung über die Beseitigung eines Baudenkmals (Rh.-Pf.)
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Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsklage auf Zulässigkeit des Abrisses eines Baudenkmals bei neu zu bescheidendem Antrag
2 Bf 161/15 (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht)
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