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Anspruch auf Auskunft über Namen und Zahl der schwerbehinderten Menschen
Meta
18.08.2016
LArbG Nürnberg
Entscheidung
Zitiervorschlag: LArbG Nürnberg, Entscheidung vom 18.08.2016, Az. 1 TaBV 2/16 (REWIS RS 2016, 6589)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 6589
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