5. Kammer | REWIS RS 2016, 12969
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14.04.2016
Arbeitsgericht Gelsenkirchen 5. Kammer
Beschluss
Sachgebiet: Ca
Zitiervorschlag: Arbeitsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 14.04.2016, Az. 5 Ca 609/16 (REWIS RS 2016, 12969)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 12969
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Einstweilige Zwangsvollstreckungseinstellung bei der Titelgegenklage im Arbeitsrecht
27 W 7/05 (Oberlandesgericht Hamm)
7 Sa 646/03 (Landesarbeitsgericht Köln)
4 Sa 37/22 (Landesarbeitsgericht Düsseldorf)
V ZB 62/15 (Bundesgerichtshof)
Zwangsvollstreckung: Beachtlichkeit der nachgewiesenen Gläubigerbefriedigung bzw. Stundungsvereinbarung
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