7. Strafkammer | REWIS RS 2002, 1847
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21.08.2002
Landgericht Bonn 7. Strafkammer
Beschluss
Sachgebiet: Qs
Zitiervorschlag: Landgericht Bonn, Beschluss vom 21.08.2002, Az. 37 Qs 105/02 (REWIS RS 2002, 1847)
Papierfundstellen: REWIS RS 2002, 1847
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
41 Qs 18/00 (Landgericht Hagen)
5 Qs 03/02 (Landgericht Siegen)
2 Ws 77/98 (Oberlandesgericht Köln)
Zusätzliche Gebühr bei Revisionsrücknahme
Qs 146/02 II (Landgericht Bielefeld)
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