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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Keine Übermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners durch Gerichtsvollzieher bei Auskunftssperre
Meta
16.04.2015
Entscheidung
Sachgebiet: T
Zitiervorschlag: LG Bamberg, Entscheidung vom 16.04.2015, Az. 3 T 61/15 (REWIS RS 2015, 12466)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 12466
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, VII ZB 12/15, 10.10.2018.
LG Bamberg, 3 T 61/15, 16.04.2015.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
VII ZB 12/15 (Bundesgerichtshof)
Zwangsvollstreckungsverfahren: Befugnis des Gerichtsvollziehers zur Übermittlung der Anschrift des Schuldners an den Gläubiger trotz Auskunftssperre …
Auskunft über aktuelle Schuldneranschrift
5 T 46/21 (Landgericht Aachen)
16 T 139/22 (Landgericht Wuppertal)
I ZB 71/18 (Bundesgerichtshof)
Aufenthaltsermittlung durch Gerichtsvollzieher keine selbständige Maßnahme der Zwangsvollstreckung
Keine Referenz gefunden.
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