13. Zwangsvollstreckungsabteilung | REWIS RS 2019, 4707
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
06.08.2019
Amtsgericht Remscheid 13. Zwangsvollstreckungsabteilung
Beschluss
Sachgebiet: M
Zitiervorschlag: Amtsgericht Remscheid, Beschluss vom 06.08.2019, Az. 13 M 1096/19 (REWIS RS 2019, 4707)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 4707
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
13 M 123/20 (Amtsgericht Remscheid)
16 T 139/22 (Landgericht Wuppertal)
13 M 2520/19 (Amtsgericht Remscheid)
I ZB 120/17 (Bundesgerichtshof)
Rechtsanwaltsgebühren im Zwangsvollstreckungsverfahren: Antrag auf Einholung von Drittauskünften als besondere Angelegenheit; analoge Anwendbarkeit der Wertgrenze …
I ZB 81/18 (Bundesgerichtshof)
Rechtsanwaltsgebühren im Zwangsvollstreckungsverfahren: Antrag auf Einholung von Drittauskünften als besondere Angelegenheit; analoge Anwendbarkeit der Wertgrenze …
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.