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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Das Revisionsverfahren erscheint geeignet zur Klärung beizutragen, ob die Vorschriften der §§ 27 und 28 [X.] a.F. gegen das Verbot der Altersdiskriminierung aus Art. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 und 2 der [X.]/[X.] verstoßen, ob der Anspruch auf eine über das Gesetz (§§ 27 und 28 [X.] a.F.) hinausgehende Besoldung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres geltend zu machen ist und ob sich die Bereichsausnahme des Art. 3 Abs. 4 der [X.]/[X.] auch auf besoldungsrechtliche Regelungen der Mitgliedstaaten erstreckt.
Meta
2 B 48/13, 2 B 48/13 (2 C 39/13)
24.09.2013
Bundesverwaltungsgericht 2. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 20. Februar 2013, Az: 10 A 11167/12, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.09.2013, Az. 2 B 48/13, 2 B 48/13 (2 C 39/13) (REWIS RS 2013, 2572)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 2572
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 C 11/16 (Bundesverwaltungsgericht)
Altersdiskriminierende Besoldung; zeitlicher Umfang und Höhe des unionsrechtlichen Haftungs- und des AGG-Entschädigungsanspruchs
2 C 12/16 (Bundesverwaltungsgericht)
Altersdiskriminierende Besoldung; zeitlicher Umfang und Höhe des unionsrechtlichen Haftungs- und des AGG-Entschädigungsanspruchs; keine Reduzierung wegen …
2 C 3/13 (Bundesverwaltungsgericht)
Rechtfertigung des wegen des Lebensalters benachteiligenden sächsischen Besoldungsrechts; zur Frage der Rückwirkung durch das Sächsische …
2 C 4/13 (Bundesverwaltungsgericht)
2 C 8/13 (Bundesverwaltungsgericht)
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