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Erfolgloser Antrag in Asylverfahren: Interner Schutz in Bosnien-Herzegowina
Meta
25.08.2015
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 25.08.2015, Az. M 2 S 15.31077 (REWIS RS 2015, 6196)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 6196
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Bosnien-Herzegowina ist ein sicherer Herkunftsstaat
Unbegründeter Eilantrag im Asylverfahren
Kein Anspruch auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens
Ausreichende medizinische Versorgung in Bosnien-Herzegowina bei Knochenkrebs
Keine erhebliche Verschlechterung der Lebensverhältnisse der Roma in Bosnien-Herzegowina
Keine Referenz gefunden.
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