3. Kammer | REWIS RS 2023, 3968
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27.06.2023
Landesarbeitsgericht Düsseldorf 3. Kammer
Beschluss
Sachgebiet: Ta
Vorgehend: Arbeitsgericht Oberhausen, 1 Ca 1129/21
§§ 17, 17a GVG, 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. b) ArbGG, 1 KSchG, 626 BGB, 145, 253, 261, 263 ZPO
Zitiervorschlag: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2023, Az. 3 Ta 141/23 (REWIS RS 2023, 3968)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 3968
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