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06.06.2018
Beschluss
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Schwerin, Beschluss vom 06.06.2018, Az. 15 B 742/18 SN (REWIS RS 2018, 8222)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 8222
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Stellung eines Asylantrags in Deutschland vor Abschluss des Asylverfahrens in anderem EU-Staat
Ein Zweitantrag setzt den nachgewiesenen erfolglosen Abschluss eines Asylverfahrens in einem sicheren Drittstaat voraus
RN 14 S 20.31446 (VG Regensburg)
Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen Abschiebungsandrohung
Unzulässiger Asylantrag - Zweitantrag
Ein Zweitantrag setzt den erfolglosen Abschluss eines Asylverfahrens in einem sicheren Drittstaat voraus