LG Würzburg, Entscheidung vom 01.03.2017, Az. 3 T 197/17

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Gegenstand

Vergütung bei Beratungskostenhilfe für Scheidung und Folgesachen


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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3 T 197/17

01.03.2017

LG Würzburg

Entscheidung

Sachgebiet: T

Zitier­vorschlag: LG Würzburg, Entscheidung vom 01.03.2017, Az. 3 T 197/17 (REWIS RS 2017, 14817)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 14817

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Referenzen
Wird zitiert von

8 W 22/17

Zitiert

11 WF 1738/14

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