9. große Strafkammer | REWIS RS 2002, 3136
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17.05.2002
Landgericht Köln 9. große Strafkammer
Beschluss
Sachgebiet: Qs
Zitiervorschlag: Landgericht Köln, Beschluss vom 17.05.2002, Az. 109 Qs 219/02 (REWIS RS 2002, 3136)
Papierfundstellen: REWIS RS 2002, 3136
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
37 Qs 1-3/98 und 37 Qs 22/98 (Landgericht Bonn)
503 Gs 1514/23 (Amtsgericht Köln)
Ermittlungsrichterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung eines Mobiltelefons: Umfang der gerichtlichen Überprüfung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsermessens
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Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einfachrechtlichen Rechtsbehelfen - hier: Antrag auf gerichtliche Entscheidung entsprechend § …
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