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Fehlende deutsche Sprachkenntnisse führen nicht zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Meta
16.01.2017
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 16.01.2017, Az. M 8 S 16.50931 (REWIS RS 2017, 17339)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 17339
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Unzulässige Klage mit Eilantrag im Dublin-Verfahren wegen Fristversäumnis
Versäumnis der Antragsfrist nach § 34a Abs. 2 S. 1 AsylG
Ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung bei entsprechender Sprachkenntnis
Verfristete und somit unzulässige Klage in einem Asylverfahren
Abgelehnter Antrag gegen Abschiebungsanordnung nach Bulgarien
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