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Keine systemischen Mängel des Asylsystems in Ungarn
Meta
14.04.2015
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 14.04.2015, Az. M 2 S 15.50228 (REWIS RS 2015, 12720)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 12720
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine systemischen Mängel im Asylverfahren oder den Aufnahmebedingungen in Ungarn
Abschiebungsanordnung, Überstellung nach Ungarn, irakischer Staatsangehöriger, Systemmangel, Mitgliedstaat, aufschiebende Wirkung
Abschiebungsanordnung, Ungarn, irakischer Staatsangehöriger, systemische Mängel, Asylbewerber
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Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung - derzeit keine systemischen Mängel des Asyl- und Aufnahmeverfahrens in Ungarn