9. Kammer | REWIS RS 2022, 145
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26.04.2022
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 9. Kammer
Urteil
Sachgebiet: K
BauGB § 34 Abs 1; BauNVO § 6
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 26.04.2022, Az. 9 K 4001/18 (REWIS RS 2022, 145)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 145
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Verpflichtungsklage, Baugenehmigung, Wettbüro, Vergnügungsstätte, faktisches Mischgebiet, Gebietsprägung, Wohnnutzung, Anfechtungsklage, Nutzungsuntersagung, Rücksichtnahmegebot, Trading-Down-Effekt, Bebauungszusammenhang
AN 9 K 17.01435, AN 9 K 18.00476 (VG Ansbach)
Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheides für das Bauvorhaben einer Nutzungsänderung von Gastronomiefläche
23 K 1991/20 (Verwaltungsgericht Köln)
Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines DVD-Ladens in eine Wettannahmestelle
M 8 K 18.6197, M 8 K 20.1074 (VG München)
Baugenehmigung für Nutzungsänderung in Wettbüro, Vorbescheid zu Nutzungsänderung in Wettbüro, Kino als Anlage für kulturelle …
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