1. Kammer | REWIS RS 2022, 5047
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23.09.2022
Verwaltungsgericht Münster 1. Kammer
Beschluss
Sachgebiet: L
GG Art. 7 Abs. 4 Satz 3, SchulG NRW § 100 Abs. 6, SchulG NRW § 101 Abs. 1, SchulG NRW § 101 Abs. 5, SchulG NRW § 101 Abs. 6,; SchulG NRW § 102 Abs. 1, SchulG NRW § 104 Abs. 2, SchulG NRW § 104 Abs. 3, SchulG NRW § 104 Abs. 4, Verordnung über die Ersatzschulen (EschVO) § 5; VwGO § 80 Abs. 5
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 23.09.2022, Az. 1 L 701/22 (REWIS RS 2022, 5047)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 5047
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