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Keine drohende Verfolgung wegen Zugehörigkeit zur pakistanischen Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Meta
13.03.2019
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 13.03.2019, Az. M 5 K 16.36335 (REWIS RS 2019, 9392)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 9392
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Gruppenverfolgung der Ahmadis in Pakistan
Flüchtlingseigenschaft und der subsidiäre Schutzstatus für einen Pakistanischen Staatsangehörigen punjabischer Volkszugehörigkeit
Keine Anerkennung eines pakistanischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Angehörigen der Ahmadiyya aus Pakistan
Keine Gruppenverfolgung vom Ahmadi in Pakistan
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