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Kein Nachweis eines erfolglosen Abschlusses des Asylverfahrens in einem sicheren Drittstaat durch Vorlage einer "permesso di soggiorno"
Meta
24.08.2017
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 24.08.2017, Az. M 21 S 17.44726 (REWIS RS 2017, 6144)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 6144
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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Kein Nachweis eines erfolglosen Abschlusses eines Asylverfahrens in sicherem Drittstaat
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