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Die wirtschaftliche Lage in Aserbaidschan begründet kein Abschiebungsverbot
Meta
12.09.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 12.09.2016, Az. M 16 K 15.30083 (REWIS RS 2016, 5672)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 5672
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
M 16 S 15.30084, M 16 S 15.30090 (VG München)
Abschiebungsandrohung mit mehreren Zielstaaten
Anforderungen an die Abschiebungsandrohung
Asylantrag, Aserbaidschan, Familienflüchtlingsanerkennung, subsidiärer Schutzstatus
10 K 2039/21.A (Verwaltungsgericht Münster)
Erfolgreiche Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und Familienflüchtlingsschutz von Staatsangehörigen aus Aserbaidschan
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