21. Juni 2019 10. Kammer
...§ 123 InsO. 151Die Klägerin hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben ...
REWIS RS 2019, 6176
29. August 2019 11. Kammer
...§§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben enthaltene Schriftzug erfülle nicht die Voraussetzungen einer ord...
REWIS RS 2019, 4025
26. April 2019 10. Kammer
...§§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es an der gesetzlichen Schriftform fehle. Die streitgegenständliche Kündigung trage keine erkennbare Unterschrift und der in dem Kündigungsschre...
REWIS RS 2019, 7803
26. April 2019 10. Kammer
...§§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es an der gesetzlichen Schriftform fehle. Die streitgegenständliche Kündigung trage keine erkennbare Unterschrift und der in dem Kündigungsschre...
REWIS RS 2019, 7801
22. Mai 2019 4. Kammer
...§§ 305 ff. BGB. Gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB finden die Vorschriften auf Arbeitsverträge Anwendung. Ansatzpunkt für die nicht am Willen der konkreten Vertragspartner zu orientierende Auslegung Allgem...
REWIS RS 2019, 6953
11. April 2018 12. Kammer
...§ 8 Nr. 3 Satz 1 RL 1991. Dort gehe es nur um Zwischenschritte der Berechnung. Der Bruttoanspruch ergebe sich aus §§ 5, 6 Nr. 1, 8 Nr. 1 RL 1991 der durch § 8 Nr. 3 Satz 1 RL 1991 lediglich begrenzt w...
REWIS RS 2018, 10906